Das Wichtigste in Kürze

  • Steuererklärung: Viele Arbeitnehmer können diverse Ausgaben absetzen und Geld sparen. Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich daher lohnen.
  • Fristen: Ist eine Abgabe verpflichtend, ist die Frist für die meisten Steuerzahler in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025 ist die Abgabe bis zum 31. Juli 2026 fällig – außer ein Steuerberater ist beteiligt.
  • Nachträgliche Abgabe: Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend Steuererklärungen abgeben – bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

Steuerliche Absetzbeträge: Was Sie von der Einkommensteuer zurückbekommen können

Die Höhe Ihrer Steuerzahlung hängt von Ihrem Einkommen ab. Als Arbeitnehmer werden Steuern meist direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Haben Sie zu viel gezahlt, können Sie die Differenz mit einer Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt erstattet Ihnen die zu viel gezahlte Summe.

Der Begriff „steuerlich absetzbar“ bezieht sich hier auf die Einkommensteuer. Die Körperschaftsteuer für Unternehmen ist hier nicht Thema. Auch Ausgaben für vermietete Immobilien sind nicht berücksichtigt.

Beispiel: Wie Steuerberechnung und Rückzahlung funktionieren

Bruttoeinkommen (monatlich) €4.000
Bruttoeinkommen (jährlich) €48.000
Steuerlich absetzbare Ausgaben €4.000
Zu versteuerndes Einkommen nach Abzug €44.000
Individueller Einkommensteuersatz 30%
Steuerrückerstattung (30 % von €4.000 absetzbaren Ausgaben) €1.200
  • Steuern werden vom monatlichen Bruttoeinkommen (z. B. €4.000) einbehalten, insgesamt €48.000 jährlich.
  • Absetzbare Ausgaben reduzieren das zu versteuernde Einkommen (z. B. von €48.000 auf €44.000).
  • Das Finanzamt berechnet nach Einreichen der Steuererklärung auf Basis des reduzierten Einkommens neu.
  • Die Rückerstattung entspricht dem Steuersatz auf die Abzüge – z. B. 30 % von €4.000 = €1.200 Rückerstattung.

Vier Jahre rückwirkend abgeben

Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreichen. Das Statistische Bundesamt berechnet einmal jährlich die durchschnittliche Steuerrückerstattung. Für freiwillig eingereichte Steuererklärungen bezieht sich die Auswertung auf das Steuerjahr, das vier Jahre vor der Datenerhebung endete. So erhielten Arbeitnehmer für das Steuerjahr 2020 im Durchschnitt eine Rückzahlung von €1.063 vom Finanzamt (Destatis-Auswertung).

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Checkliste Steuerliche Standards: Was Arbeitnehmer grundsätzlich absetzen können

Homeoffice

Ist das Homeoffice der Hauptarbeitsplatz, sind die anteiligen Mietkosten für den Raum voll absetzbar. Voraussetzung ist, dass der Raum nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt wird.

Ein Schreibtisch im Wohnzimmer macht das Wohnzimmer nicht zum Homeoffice. Die Quadratmeter, die im Wohnzimmer genutzt werden, können daher nicht abgesetzt werden.

Bei nur teilweiser Nutzung des Homeoffice können bis zu €1.260 pro Jahr (Stand 2025) an Mietkosten abgesetzt werden. Teilweise Nutzung kann z. B. gelten bei:

  • Zweimal pro Woche Homeoffice, weil das Unternehmen „Hot Desking“ nutzt.
  • Lehrer, die hauptsächlich in der Schule arbeiten, aber Unterricht zuhause vorbereiten.
  • Homeoffice wird für einen Nebenjob genutzt, nicht aber für die Hauptbeschäftigung.

Homeoffice-Pauschale: Wie lange kann sie genutzt werden?

Übergangsregelung bis 1. Januar 2022

Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Bundestag eine besondere Homeoffice-Pauschale ein. Bis zum 1. Januar 2022 konnten Arbeitnehmer bis zu €600 absetzen – auch wenn sie nur am Küchentisch arbeiteten. Dieser Betrag wurde jedoch auf den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von €1.000 angerechnet, sodass nur wer diesen Betrag überstieg, profitierte.

Neue Regelung ab 2023

Trotz Ende der Pandemie wurde die Homeoffice-Pauschale verlängert. Ab dem Steuerjahr 2023 stieg der Tagesbetrag von €5 auf €6 und die Anzahl der förderfähigen Tage von 120 auf 210. Der maximale Betrag erhöht sich damit auf €1.260 jährlich.

Im Gegensatz zur vorherigen Regelung reicht es nun aus, wenn der Großteil des Arbeitstages zuhause verbracht wird. „Großteil“ bedeutet zeitlich mehr als die Hälfte des Tages. Die Homeoffice-Pauschale zählt weiterhin zu den Werbungskosten.

Mit der Erhöhung des allgemeinen Werbungskostenpauschbetrags auf €1.230 ab 2023 übersteigt die Homeoffice-Pauschale von €1.260 den Pauschbetrag um €30, was zu einem Steuervorteil führt.

Handwerkerleistungen

Wer Handwerkerleistungen im Haushalt ausführen lässt, kann 20 % der Arbeitskosten bis maximal €1.200 pro Jahr steuerlich geltend machen.

Beispiel: Sie bezahlen €3.000 für Handwerkerleistungen, das Finanzamt erstattet 20 % davon – also €600. Bei €8.000 Kosten wären 20 % €1.600, aber der Steuerabzug ist auf €1.200 begrenzt.

Richtlinien:
  • Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, nicht Materialkosten.
  • Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlungen sind nicht absetzbar.
  • Die Leistungen müssen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus erbracht werden.
  • Leistungen, die öffentlich gefördert werden (z. B. KfW-Darlehen), sind nicht absetzbar.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfe)

Sie können 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von €4.000 pro Jahr steuerlich geltend machen. Dazu gehören Haushaltshilfen oder ambulante Pflegedienste, sofern die Pflege privat bezahlt und genutzt wurde. Auch Dienstleistungen wie Tiersitting oder Pflanzenpflege während eines Urlaubs zählen dazu.

Richtlinien:
  • Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten des Dienstleisters, nicht Materialkosten.
  • Die Dienstleistungen müssen am Hauptwohnsitz erbracht werden; Leistungen an anderen Objekten sind nicht absetzbar.
  • Die Kosten müssen durch Rechnungen nachweisbar sein.

Umzugskostenpauschale

Kosten für Umzugsunternehmen oder Makler sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – mindestens eine davon muss zutreffen. Zum Beispiel muss der Umzug beruflich bedingt sein oder eine nachweisbare Verkürzung des Arbeitswegs bewirken. Folgende Beträge gelten für die Umzugskostenpauschale:

Umzugsdatum Für Einzelpersonen Für jede weitere Person
(Ehepartner / Lebenspartner / Kind)
Für Einzelpersonen ohne vorherigen eigenen Wohnsitz
Bis 29. Februar 2024 €886 €590 €193
Ab 1. März 2024 €964 €643 €177

Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel / Seminare)

Werbungskosten umfassen beruflich veranlasste Ausgaben, z. B. für Fachliteratur, Büromöbel, Geräte wie Computer und Smartphones, Telefonkosten, Reisekosten sowie Seminare und Fortbildungen. Auch das Homeoffice zählt dazu.

Beispiele:
  • Reisekosten umfassen Fahrt zur Arbeit mit Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad. Es können tatsächliche Kosten oder die Kilometerpauschale geltend gemacht werden.
  • Geräte und Arbeitsmittel können komplett abgesetzt werden, wenn die Anschaffung unter €952 (netto €800 plus 19 % MwSt.) liegt. Ansonsten erfolgt Abschreibung über mehrere Jahre (AfA-Tabelle).
  • Telefonkosten sind bei Einzelaufstellung zu 100 % absetzbar. Ohne Nachweis können pauschal 20 % bis maximal €20 pro Monat abgesetzt werden.
  • Homeoffice ist bis zu €1.260 jährlich absetzbar, wenn Sie teilweise zuhause arbeiten.
  • Reisekosten beinhalten eine Verpflegungspauschale: €28 für jeden vollen 24-Stunden-Tag, sonst €14. Für Reisen unter 8 Stunden gibt es keine Pauschale.

Zusätzlich sind Reinigungskosten für Berufskleidung absetzbar. Wenn Sie eine Reinigung beauftragen und die Quittung „Arbeitskleidung“ ausweist, können Sie die gesamten Kosten geltend machen. Waschen Sie die Kleidung zuhause, können Sie für einen Singlehaushalt €0,76 pro Kilogramm bunter Wäsche ansetzen.

(Stand 2025)

Entfernungspauschale für Arbeitsweg

Berechnungsgrundlage: Die Entfernungspauschale richtet sich nach der Kilometeranzahl zwischen Hauptwohnsitz und regelmäßigem Arbeitsplatz. Zusätzlich wird die genaue Anzahl der Arbeitstage berücksichtigt.

Für jeden dieser Tage kann die einfache Entfernung in Kilometern mit einem Pauschalbetrag von €0,30 pro Kilometer angesetzt werden. Zum Beispiel: 100 Tage × 10 Kilometer = €300 Steuerersparnis. Die Aufenthaltsdauer am Arbeitsplatz ist dabei unerheblich.

Berechnung: 100 Tage × 10 km × €0,30 = €300.

(Stand: 2025)

Aufgrund steigender Energiepreise kann die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer einer Strecke ab 2022 auf 38 Cent erhöht werden. Diese Erhöhung gilt bis 2026.

Kfz-Steuer

Als Privatperson können Sie die Kfz-Steuer nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Wird das Fahrzeug jedoch auch beruflich genutzt, gilt es steuerlich als gemischt genutztes Wirtschaftsgut. Bei häufiger beruflicher Nutzung ist die Kfz-Steuer in der Regel absetzbar. Voraussetzung ist ein Nachweis über die berufliche Nutzung – dies kann durch ein Fahrtenbuch erfolgen. Liegt der berufliche Nutzungsanteil unter 10,00 % der Gesamtfahrleistung, gilt das Fahrzeug als privat genutzt und die Steuer ist nicht abziehbar.

Unternehmer und Selbstständige können die Kfz-Steuer für Firmenwagen vollständig als Betriebsausgabe absetzen, sofern das Fahrzeug ausschließlich geschäftlich genutzt wird.

Gesetzliche Rentenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden, da sie zur Altersvorsorge zählen. Aufgrund des schrittweisen Anstiegs des abzugsfähigen Anteils können Sie ab dem Veranlagungsjahr 2023 100 % Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen. Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbetrag €29.344. Der genaue Beitrag ist auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Private Altersvorsorge, z. B. Riester / Rürup

Bei der Riester-Rente sind 4,00 % des jährlichen Bruttoeinkommens bis maximal €2.100 pro Jahr steuerlich absetzbar. Erhaltene Zulagen werden vom Finanzamt abgezogen, der verbleibende Betrag wird mit der Steuerlast verrechnet.

Bei der Rürup-Rente sind im Jahr 2025 bis zu €29.344 absetzbar, wovon 100,00 % vom Finanzamt anerkannt werden. Dieser Höchstbetrag gilt für Beiträge zur Rürup-Rente und zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammen.

(Stand: 2025)

Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Rente

Um den vollen Rürup-Abzug zu erhalten, wird die Differenz zwischen den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und dem jährlichen Höchstbetrag berechnet. Rürup-Rente und gesetzliche Rentenversicherung werden gemeinsam betrachtet, da beide staatlich geförderte Vorsorgeformen sind.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

In Deutschland sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich steuerlich absetzbar. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Szenarien:

  • Liegen die jährlichen Beiträge unter €1.900 für Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigte bzw. unter €2.800 für Selbstständige (Stand 2025), können auch Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, Zahnzusatz- oder Krankentagegeldversicherung bis zu diesen Höchstbeträgen abgesetzt werden.
  • Übersteigen die Beiträge €1.900 bzw. €2.800, sind nur die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge für die Grundversorgung absetzbar. Zusätzliche private Versicherungsbeiträge sind dann nicht mehr abziehbar.

Beiträge zur privaten Krankenversicherung, die über die Basisversorgung hinausgehen, sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu zählen z. B. Zahnzusatzversicherungen oder private Pflegezusatzversicherungen.

Beispiel: Sie sind Arbeitnehmer und haben €1.500 an Ihre Krankenversicherung gezahlt. Sie können zusätzlich noch €400 für Zusatzversicherungen absetzen. Oder: Sie haben €2.100 gezahlt – dann ist der gesamte Betrag absetzbar, aber weitere Versicherungen sind steuerlich nicht mehr berücksichtigungsfähig.

Gesundheitsausgaben, z. B. Medikamente / Zahnersatz / Brille

Bestimmte Gesundheitskosten, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden – etwa für Medikamente, Zahnersatz oder Brillen – gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“. Allerdings ist ein „zumutbarer Eigenanteil“ gesetzlich vorgeschrieben, der nicht absetzbar ist. Übersteigen die Ausgaben diesen Eigenanteil, können sie vom Finanzamt anerkannt werden.

Die Höhe des zumutbaren Eigenanteils richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Prozentsätze.

Familienstand Bis €15.340 Einkommen €15.341 bis €51.130 Einkommen Über €51.131 Einkommen
Ledig 5,00 % 6,00 % 7,00 %
Zusammenveranlagt ohne Kinder 4,00 % 5,00 % 6,00 %
Zusammenveranlagt mit bis zu zwei Kindern 2,00 % 3,00 % 4,00 %
Zusammenveranlagt mit drei oder mehr Kindern 1,00 % 1,00 % 2,00 %

Außergewöhnliche Belastungen umfassen alle selbst getragenen Gesundheitskosten wie Medikamente, Reha, Zahnersatz, Brillen u. v. m. Auch Pflegeheimkosten zählen dazu.

Beispiel für den zumutbaren Eigenanteil: Sie sind verheiratet und haben ein Bruttojahreseinkommen von €70.000. Für die ersten €15.340 gilt ein Satz von 4,00 %. Der Restbetrag von €54.660 wird mit 5,00 % angesetzt. Ihr jährlicher zumutbarer Eigenanteil beträgt somit €2.733. Nur Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, erkennt das Finanzamt in der Regel an.

Private Schul- / Studienkosten

Wenn Kinder eine Privatschule besuchen, können Eltern 30,00 % der Kosten, bis zu maximal €5.000, steuerlich absetzen. Studiengebühren hingegen sind nicht absetzbar.

Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten – z. B. für Kindergarten, Babysitter oder andere externe Betreuung – können pro Kind steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 80 % der Kosten sind absetzbar, maximal jedoch €4.800 pro Jahr. Dies gilt nur, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist. Bei Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die dauerhaft betreut werden müssen, gilt ein Höchstalter von 25 Jahren. Das Finanzamt kann entsprechende Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbelege verlangen.

(Stand: 2025)

Spenden

Spenden sind bis zu €300 pro Einzelspende ohne amtlichen Nachweis absetzbar. Es muss jedoch belegt werden, dass die Spende auf ein offizielles Spendenkonto überwiesen wurde. Für Beträge über €300 ist eine amtliche Spendenquittung der begünstigten Organisation erforderlich.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie berufliche Belange abdeckt, wie etwa den Arbeitsrechtsschutz. Wenn die Police umfassendere Leistungen beinhaltet, darf nur der auf den Beruf entfallende Anteil abgesetzt werden.

Zivilprozesse

Die Kosten eines Zivilprozesses können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, wenn der Fall „hinreichende Erfolgsaussichten“ hat und direkt der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Zum Beispiel kann eine Klage gegen eine Versicherung zur Auszahlung von Berufs- oder Unfallrente absetzbar sein.

Auch beim Sparen lassen sich Steuern senken – etwa bei Erträgen aus Tages- oder Festgeld. In Deutschland unterliegen solche Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Durch einen Freistellungsauftrag können Sie jedoch Steuern im Rahmen des Sparerpauschbetrags sparen. So bleiben bis zu €1.000 pro Jahr steuerfrei für Einzelpersonen und bis zu €2.000 für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner (Stand: 2025).

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Wie viel Steuern und Abgaben Deutsche im Laufe ihres Lebens zahlen

Wir haben berechnet, wie viel eine durchschnittliche Person in Deutschland über ihr gesamtes Leben hinweg an Steuern und Abgaben zahlt – und welche Leistungen der Staat im Gegenzug erbringt. Ziel ist es, den finanziellen Lebensbeitrag deutscher Bürger rein monetär zu beziffern.

  • Durchschnittlich zahlen Deutsche im Laufe ihres Lebens €814.212 an Steuern und Abgaben – ohne die zusätzlichen Lohnnebenkosten, die Arbeitgeber übernehmen.
  • 36,00 % davon entfallen auf Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (€293.247), gefolgt von €154.416 an Mehrwertsteuer und rund €139.390 an Krankenversicherungsbeiträgen.
  • Das durchschnittliche Lebenseinkommen in Deutschland beträgt €1.888.076 für Frauen und Männer, womit die Steuer- und Abgabenlast bei 43,10 % liegt.
  • Im Durchschnitt werden Deutsche ab dem 24. Lebensjahr zu Nettobeitragszahlern; ab etwa 65 Jahren erhalten sie mehr staatliche Leistungen, als sie zahlen.

(Quellen: IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches Bundesamt, Berechnungen Allianz )

Kategorie Betrag Prozentanteil
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag €293.247 36,00 %
Mehrwertsteuer (MwSt) €154.416 19,00 %
Krankenversicherung €139.390 17,10 %
Rentenbeiträge €116.189 14,30 %
Energieabgaben €38.047 4,70 %
Pflegeversicherung €24.973 3,10 %
Sonstige Steuern €20.987 2,60 %
Tabak-, Alkohol- und Wettsteuern €13.973 1,70 %
Arbeitslosenversicherung €12.990 1,60 %
Gesamtbetrag Steuern & Abgaben €814.212

Der lebenslange finanzielle Beitrag deutscher Bürger

Im internationalen Vergleich belegt Deutschland regelmäßig Spitzenplätze bei Steuer- und Sozialabgaben. Eine Ausnahme bilden dabei hohe Vermögen und Erbschaften, die in Deutschland häufig nicht oder nur geringfügig besteuert werden. Laut OECD-Studie 2023 musste eine alleinstehende Person mit Durchschnittsverdienst 47,90 % ihres Einkommens an den Staat abführen – im Vergleich zu 34,80 % im OECD-Durchschnitt.

Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt in Deutschland lag die Belastung ebenfalls bei 47,90 %. Das bedeutet: Von jedem verdienten Euro bleiben nur etwa 53 Cent übrig. Infolgedessen arbeiten viele Deutsche erst kurz vor Jahresmitte für das eigene Portemonnaie. Steuern und Abgaben bedeuten jedoch auch Leistungen.

In dieser Analyse wurden sämtliche Steuern und Sozialabgaben den staatlichen Transferleistungen und Sachleistungen auf Personenebene und altersabhängig gegenübergestellt – gemäß IW-Report 07.2022.

(Quellen: IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches Bundesamt, Berechnungen Allianz )

Kategorie Betrag Prozentanteil
Renten und Altersleistungen €302.778 34,90 %
Gesundheitsversorgung €259.387 29,90 %
Schule €113.782 13,10 %
Kinder- und Elterngeld €50.016 5,80 %
Kita / Kindertagesbetreuung €47.352 5,50 %
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Wohngeld €39.211 4,50 %
Universität und Studienförderung (BAföG) €31.577 3,60 %
Arbeitslosengeld I €13.278 1,50 %
Sonstige Leistungen €10.569 1,20 %
Gesamte staatliche Leistungen €867.950

Positiver Saldo über die Lebenszeit

Unter Berücksichtigung des aktuellen Umverteilungssystems über Steuern und Abgaben ergibt sich für Personen in Deutschland ein positiver Netto-Saldo von €53.738 an Transferleistungen und staatlichen Leistungen über die gesamte Lebenszeit. Hauptursache für diesen Überschuss auf individueller Ebene ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, das seit 2020 jährlich mit über €100 Milliarden aus Steuermitteln unterstützt wird – mit steigender Tendenz.

Hinweis: Die Analyse umfasst sämtliche Steuern, Sozialabgaben, Transferleistungen und staatlichen Leistungen auf individueller Ebene, wie sie im IW-Report 07.2022 bis zum Alter von 82 Jahren für die Allgemeinbevölkerung simuliert wurden. Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland bei 81 Jahren. Die Einkommensannahmen basieren auf einer linearen Entwicklung zwischen den aktuellen Median-Gehältern laut Stepstone für die Altersgruppen 20, 30, 40, 50 und 60, mit Berufseinstieg im Alter von 25 Jahren und Renteneintritt mit 67. Ab dem 60. Lebensjahr bleibt das Einkommen konstant. Datenstand: 11. Juli 2022.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder individuelle steuerrechtliche Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder einer nach § 2 StBerG zur Beratung befugten Person.