Bei Allianz stellen wir Anlegern alle steuerlich relevanten Informationen zu Spar- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenfrei zur Verfügung. Für Allianz Invest Portfolios erfolgt die Besteuerung direkt über die Depotbank DAB BNP Paribas, daher sind diese nicht in den von Allianz bereitgestellten Steuerunterlagen enthalten. Die Bescheinigung für Ihre Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten wie ETF Rürup und ETF Riester wird im Bereich „Dokumente“ Ihres Allianz Online-Bankings unter dem Allianz-Bereich von Allianz SE ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht berechtigt sind, Steuerberatung anzubieten und keine Haftung für die Richtigkeit steuerbezogener Informationen übernehmen können. Wir können auch nicht ausschließen, dass Anfragen von Ihrem örtlichen Finanzamt erfolgen. Gemäß §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist es Allianz nicht gestattet, Steuerberatung oder eingeschränkte Hilfe in Steuersachen anzubieten. Dies ist ausschließlich qualifizierten und zugelassenen Fachpersonen und Organisationen vorbehalten. Gemäß § 5 StBerG ist Allianz die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen untersagt. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Informationen an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.

Steuerinformationen zu Spar- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

Unterlagen für Allianz-Anleger

Unsere Partnerbanken stellen Ihnen bei Fälligkeit oder zum Jahresende, in dem Zinsen ausgezahlt werden, ein Dokument zur Verfügung. Dieses enthält alle steuerrelevanten Angaben, wie erzielte Zinserträge oder einbehaltene Quellensteuer. Diese Dokumente sind in Ihrem Allianz-Online-Banking-Konto abrufbar.

Als zusätzlichen Service stellt Allianz allen Anlegern im ersten Quartal des Jahres eine kostenlose Jahresübersicht mit allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres zur Verfügung.

Harmonisierte Besteuerung in der EU

Die Besteuerung von Zinserträgen für private Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher entspricht das Besteuerungsniveau im Allgemeinen dem einer Anlage in Deutschland. Einzig eine Quellensteuer kann je nach Land einbehalten werden. Diese Steuer kann in Ihrer deutschen Steuererklärung angerechnet werden, sodass Ihre Gesamtsteuerlast das Inlandsniveau nicht überschreitet. In solchen Fällen kann eine kostenfreie Bescheinigung der Steueransässigkeit in Deutschland erforderlich sein (siehe Produktinformationsblatt).

Steuerpflicht in Deutschland

Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen grundsätzlich der Besteuerung in Deutschland. Alle Einkünfte – einschließlich erzielter Zinsen – sind in der Steuererklärung anzugeben.

Freistellungsaufträge / Nichtveranlagungsbescheinigungen

Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bei Investments hängen vom Kontotyp (Einzel- oder Treuhandkonten) und dem Sitz der Partnerbank ab:

  • Ausländische Partnerbanken (kein Treuhandkonto)
  • Deutsche Partnerbanken (kein Treuhandkonto)
  • In- und ausländische Partnerbanken mit Treuhandkonto

Ein Freistellungsauftrag erlaubt Steuerfreiheit für Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für zusammen veranlagte Paare (Sparer-Pauschbetrag ab 2025).

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Diese bestätigt dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer anfällt und keine Steuererklärung abgegeben werden muss, da das Gesamteinkommen des Antragstellers den Grundfreibetrag nicht überschreitet.

Detaillierte Informationen zum Investmentmodell und zum Sitz der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt sowie in Ihrem Online-Banking unter den Kontodetails.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Help Center unter dem Thema: Freistellungsaufträge / NV-Bescheinigungen.

Rückerstattung der Quellensteuer

Hinweis zur Steuerberatung

Bitte beachten Sie, dass Allianz keine Steuerberatung anbieten darf und keine Haftung für die Richtigkeit steuerlicher Informationen übernimmt. Gemäß §§ 3 und 4 StBerG dürfen steuerliche Beratungen nur durch qualifizierte und zugelassene Fachpersonen oder Organisationen erfolgen. Allianz unterliegt dem Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 5 StBerG.

Eine rückwirkende Korrektur der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer ist über Allianz nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet über sein Steuerliches Informationscenter (SIC) eine Vielzahl allgemeiner Auskünfte an. Dieser Service kann jedoch keine spezifische Rechts- oder Steuerberatung in Einzelfällen ersetzen.

Zum Steuerlichen Informationscenter (SIC) >

Voraussetzungen zur Reduzierung nationaler Quellensteuern

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den von Anlegern mit Steueransässigkeit in Deutschland bei den Partnerbanken einzureichenden Dokumenten.

Banken: Banque Wormser Frères, BGFIBank Europe, Caisse d'Epargne Côte d'Azur, International, Europe Arab Bank SA, Memo Bank SA, My Money Bank, Younited Credit, Banque BCP S.A.S., Distingo Bank, Orange Bank S.A., Caisse d’Epargne Grand Est Europe

Quellensteuer: In Frankreich wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: BankB, Byblos Bank Europe

  • Um die Quellensteuer in Höhe von 30,00 % zu vermeiden, müssen Sie im Rahmen der Kontoeröffnung Informationen über Ihre Steueransässigkeit außerhalb Belgiens angeben. Die entsprechenden Fragen erscheinen im Onboarding-Prozess des Online-Bankings und müssen bestätigt werden. Wenn Sie diese Angaben nicht bestätigen können, ist eine Kontoeröffnung nicht möglich.

Quellensteuersatz:
30,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Es müssen keine Dokumente eingereicht werden. Die Angaben zur Steueransässigkeit werden im Rahmen der Kontoeröffnung automatisch abgefragt.

Banken: Bulgarian-American Credit Bank, Fibank, International Asset Bank, Investbank, TBI Bank

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In Bulgarien ist eine „Wohnsitzbescheinigung“, ausgefüllt und unterschrieben vom Anleger und dessen Finanzamt, sowie eine unterschriebene „Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten der Einkünfte“ einzureichen.
  • Damit die Bearbeitung durch deutsche und bulgarische Steuerbehörden sichergestellt ist, müssen diese Dokumente drei bis sechs Monate vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Wenn Sie mehrere Festgelder bei derselben Partnerbank mit dem gleichen Fälligkeitsdatum haben, reicht eine einmalige Einreichung aus – auch wenn Sie für jedes Festgeld ein separates Dokument erhalten haben.
  • Wenn Sie Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren besitzen, müssen für jedes Kalenderjahr separate Unterlagen eingereicht werden.
  • Die erforderlichen Steuerdokumente zur Reduzierung der Quellensteuer werden Ihnen zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Wir leiten die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
10,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
5,00 % (anrechenbar über die Einkommensteuererklärung)

Erforderliche Dokumente:
Wohnsitzbescheinigung & Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten der Einkünfte

Frist:
Die Originale müssen spätestens 6 Wochen vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) per Post an Allianz gesendet werden:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: Kompasbank A/S

Quellensteuer: In Dänemark wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: Aareal Bank, AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft, Arab Banking Corporation SA, Bankhaus August Lenz, Bankhaus Obotritia, Bankhaus Rautenschlein, Bank11, Bremische Volksbank, Calenberger Kreditverein, Creditplus Bank, Debeka Bausparkasse, Deutsche Pfandbriefbank, EuroExtra, GRENKE Bank, GEFA BANK, Hamburg Commercial Bank, Hanseatic, KT Bank, mediserv Bank, Misr Bank, Münchener Hypothekenbank, NIBC Bank, Otto M. Schröder Bank AG, PEAC BANK, Raiffeisenbank Schaafheim, Raiffeisenbank Straubing, Raiffeisenbank Wittelsbacher Land, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, solarisBank, Sparda-Bank Hannover, Sparda-Bank Nürnberg, Südtiroler Sparkasse, UniCredit Bank, Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank, Volksbank Marl-Recklinghausen, Volksbank Mittweida, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf, Volksbank Rhein-Ruhr, VR-Bank Rottal-Inn, VR-Bank Mittelfranken Mitte, Yapi Kredi Bank Deutschland

In Deutschland bzw. bei deutschen Partnerbanken ist ein Steuerfreistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) möglich, um von Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag zu profitieren. Weitere Informationen dazu finden Sie oben unter „Steuerliche Behandlung“ im Abschnitt „Grundfreibeträge in Deutschland“. Das Formular zur Einreichung Ihres Freistellungsauftrags ist vorausgefüllt und unter „Steuerdokumente“ im Online-Banking verfügbar. Allianz übermittelt Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular gerne kostenfrei an die Partnerbank.

Wenn Sie eine NV-Bescheinigung bei deutschen Partnerbanken, der Allianz Bank (für Treuhandkonten) oder Depotbanken einreichen möchten, können Sie uns einen Scan des Originals zusenden. Die Dokumente können per Nachricht im Online-Banking oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.

Wichtig: Das jeweilige Dokument muss mindestens 28 Tage vor dem Zinszahlungstermin bei der Partnerbank eingehen, um berücksichtigt werden zu können.

Banken: Aareal Bank, Aion Bank, Arab Banking Corporation SA, Banco do Brasil, Creditplus Bank, Deutsche Pfandbriefbank, EuroExtra, mediserv Bank, Münchener Hypothekenbank, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Hamburg Commercial Bank, AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft

Aufgrund des Verwahrmodells mit der Allianz Bank AG kann ein Freistellungsauftrag ausschließlich im Online-Banking der Allianz unter dem Bereich „Freistellungsauftrag“ eingerichtet werden. Dieser Auftrag gilt für alle Banken, die unter dem Verwahrmodell geführt werden.

Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge nicht per Post eingereicht werden können und ein Wechsel von einem gemeinsamen zu einem Einzel-Freistellungsauftrag innerhalb desselben Steuerjahres technisch nicht möglich ist.

Banken: Inbank, Coop Pank, Holm Bank, LHV

Quellensteuer: In Estland wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: Alisa Bank, Oma Savings Bank

Quellensteuer: In Finnland wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: Aegean Baltic Bank, Attica Bank

Quellensteuer: In Griechenland wird eine nicht reduzierte Quellensteuer in Höhe von 15,00 % erhoben. Die Zinszahlung und der Quellensteuerabzug erfolgen einmalig zum Ende der Laufzeit direkt durch die Bank.

Bitte beachten Sie, dass Allianz und die griechischen Partnerbanken aufgrund technischer und organisatorischer Einschränkungen keine Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung anbieten können. Eine Reduzierung der Quellensteuer auf 10,00 % ist daher nicht möglich. Der Anteil von 10,00 % kann jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anrechenbar sein. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Besonderheiten zur deutschen Besteuerung bei Verwahrmodell-Festgeldern:
Aufgrund des Verwahrmodells mit der Allianz Bank AG erfolgt auch ein Steuerabzug in Deutschland. Ein Freistellungsauftrag kann ausschließlich im Online-Banking der Allianz unter dem Bereich „Freistellungsauftrag“ eingerichtet werden. Dieser Auftrag gilt für alle Banken im Verwahrmodell. Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge nicht per Post eingereicht werden können und ein Wechsel von gemeinsamem auf Einzelauftrag im laufenden Steuerjahr technisch nicht möglich ist.

Wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung zur Steuerbefreiung bei Verwahrmodell-Banken einreichen möchten, senden Sie uns bitte das Originaldokument zu.

Alternativ können Sie die NV-Bescheinigung an folgende Adresse per Post senden:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: Bank & Clients, FirstSave €uro, Wyelands Bank

Quellensteuer: Im Vereinigten Königreich wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Bank: Allied Irish Banks

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In Irland muss eine unterzeichnete „Non-resident Declaration“ eingereicht werden.
  • Zur Bearbeitung durch die irischen Steuerbehörden senden Sie die Originaldokumente bitte spätestens fünf Wochen vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) per Post.
  • Die Dokumente sind nur einmal für das erste Festgeld bei Allied Irish Banks erforderlich. Bei Verlängerung der Laufzeit oder neuen Festgeldern bei derselben Bank ist keine erneute Einreichung notwendig, solange sich Ihre Steueransässigkeit nicht ändert.
  • Das erforderliche Formular wird Ihnen zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Nach Ausfüllen und Unterschrift leitet Allianz das Original kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
20,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Non-resident Declaration

Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens fünf Wochen vor Fälligkeit per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: Aigis Banca, Banca CF+, Banca di Cividale, Banca Finint, Banca Ifis, Banca del Fucino, Banca Popolare di Cortona, Banca Popolare Sant’Angelo, Banca Popolare di Fondi, Banca Privata Leasing, Banca Progetto, Banca Promos, Banca Profilo, Banca Sistema, Cherry Bank, Credito Lombardo Veneto, GBM Banca, IBL Banca, illimity, imprebanca, Investitionsbank Trentino-Südtirol, Istituto per il Credito Sportivo, Solution Bank, Tyche Bank S.p.A, Vivibanca

Quellensteuer: In Italien wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: Agram Banka, KentBank, Podravska banka

So senken Sie die Quellensteuer:

  • Ein Steuerformular namens „Ansässigkeitsbescheinigung“, unterschrieben vom Anleger und dem Finanzamt, muss eingereicht werden.
  • Zur Bearbeitung durch deutsche und kroatische Steuerbehörden reichen Sie das Dokument bitte ausschließlich drei bis sechs Monate vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein. Frühere Ausstellungsdaten werden nicht akzeptiert.
  • Bei mehreren Festgeldern mit gleichem Fälligkeitsjahr bei derselben Bank genügt eine einmalige Einreichung – auch bei separater Dokumentation.
  • Für Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren müssen die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr eingereicht werden.
  • Die erforderlichen Steuerformulare werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet die ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
12,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence)

Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens vier Wochen vor Fälligkeit per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: BluOr Bank AS, Rietumu Banka, Signet Bank

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In Lettland muss ein Steuerformular mit dem Titel „Resident’s Certificate – Application for Tax Relieves“, unterzeichnet vom Anleger und dem Finanzamt, eingereicht werden.
  • Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und gilt für alle Einlagen mit Fälligkeit bei der jeweiligen Partnerbank in diesem Zeitraum.
  • Die erforderlichen Steuerdokumente werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet die ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
25,50 % (reduzierbar)

Reduzierter Quellensteuersatz:
10,00 % (anrechenbar in der Einkommensteuererklärung)

Erforderliches Dokument:
Resident’s Certificate – Application for Tax Relieves

Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens acht Wochen vor Fälligkeit per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Bank: SIGMA Bank AG

Quellensteuer: In Liechtenstein wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: Artea, Finora Bank, Fjord Bank, UAB GF Bankas, Mano Bankas, Payray, Saldo Bank UAB, SME Bank, Urbo Bankas

So senken Sie die Quellensteuer:

  • Reichen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung ein, unterschrieben vom Anleger und dem Finanzamt.
  • Zusätzlich muss das Formular „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source, FR0021, DAS-1“ vom Anleger unterschrieben eingereicht werden.
  • Für die Bearbeitung durch deutsche und litauische Steuerbehörden reichen Sie die Unterlagen drei bis sechs Monate vor dem Zinszahlungstermin ein.
  • Für jede Festgeldanlage bei der Partnerbank müssen separate Unterlagen eingereicht werden.
  • Die erforderlichen Steuerformulare werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Besondere Hinweise:

  • European Merchant Bank: Aufgrund technischer und organisatorischer Einschränkungen kann diese Bank keine Quellensteuerreduktion in Litauen anbieten.
  • Finora Bank, Saldo Bank, UAB GF Bankas, Urbo Bankas: Bitte reichen Sie die Ansässigkeitsbescheinigung und das FR0021, DAS-1 Formular über eine Nachricht im Online-Banking oder per E-Mail an [email protected] ein.

Quellensteuersatz:
15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
10,00 % (anrechenbar in der Einkommensteuererklärung)

Erforderliche Dokumente:
Ansässigkeitsbescheinigung und „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source, FR0021, DAS-1“

Frist:
Senden Sie die Originale spätestens 4 Wochen vor dem Zinszahlungstermin per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: BTG Pactual Europe S.A., Itaú BBA Europe, novobanco, RiverBank

Quellensteuer: In Luxemburg wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, Credorax Bank, MeDirect Bank, Novum Bank, BNF Bank

Quellensteuer: In Malta wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Besonderer Hinweis: Aufgrund des Verwahrmodells mit der Allianz Bank AG erfolgt der Steuerabzug direkt in Deutschland. Ein Freistellungsauftrag kann ausschließlich im Online-Banking der Allianz unter dem Bereich „Freistellungsauftrag“ eingerichtet werden. Dieser Auftrag gilt für alle Banken im Verwahrmodell.

Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge nicht per Post eingereicht werden können und ein Wechsel von gemeinschaftlichem zu Einzelauftrag innerhalb desselben Steuerjahres technisch nicht möglich ist.

Wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zur Steuerbefreiung bei Verwahrmodellbanken einreichen möchten, senden Sie uns bitte ein Originalexemplar zu.

Sie können die NV-Bescheinigung an folgende Adresse senden:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Bank: DLL

Quellensteuer: In den Niederlanden wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: BN Bank, Instabank, Morrow Bank, Lea Bank

Quellensteuer: In Norwegen wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: Addiko Bank, Anadi Bank, Euram Bank

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In Österreich reichen Sie ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular mit dem Titel „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“ ein, unterzeichnet vom Anleger und dessen Finanzamt.
  • Zur Bearbeitung durch deutsche und österreichische Steuerbehörden reichen Sie die Unterlagen innerhalb eines Zeitraums von sechs bis drei Monaten vor dem Zinszahlungstermin ein. Ausnahme: Euram Bank erlaubt die Einreichung unmittelbar nach Kontoeröffnung.
  • Die Dokumente sind 3 oder 5 Jahre gültig – je nach Angabe auf Seite 1 des Formulars.
  • Bei mehreren Festgeldern mit demselben Fälligkeitsjahr bei der Partnerbank genügt eine Einreichung alle 3 oder 5 Jahre.
  • Die erforderlichen Steuerformulare werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet Ihre vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
25,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
„Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“ (Österreichisches Steuerformular)

Frist:
Senden Sie das unterschriebene Originaldokument spätestens drei Wochen vor dem Zinszahlungstermin per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Bank: Alior Bank

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In Polen muss eine Ansässigkeitsbescheinigung, unterzeichnet vom Anleger und dessen Finanzamt, eingereicht werden.
  • Zur Bearbeitung durch die deutschen und anschließend polnischen Steuerbehörden reichen Sie die Unterlagen drei bis sechs Monate vor dem Zinszahlungstermin beim Finanzamt ein.
  • Bei mehreren Festgeldern mit gleichem Fälligkeitsjahr genügt eine Einreichung – auch bei separater Dokumentation.
  • Bei unterschiedlichen Fälligkeitsjahren muss die Einreichung einmal jährlich erfolgen.
  • Die erforderlichen Steuerdokumente werden im Allianz Online-Banking zu Beginn des Einreichungszeitraums bereitgestellt. Allianz leitet Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
20,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
5,00 %

Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence)

Frist:
Senden Sie das Originaldokument spätestens sechs Wochen vor dem Zinszahlungstermin per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: Banco BAI Europa, Banco BNI Europa, Bison Bank, Haitong Bank, Banco Português de Gestão

So senken Sie die Quellensteuer:

  • Eine Ansässigkeitsbescheinigung, unterzeichnet vom Anleger und dem Finanzamt, sowie ein portugiesisches Steuerformular müssen eingereicht werden.
  • Reichen Sie die Unterlagen genau 12 Monate vor dem Zinszahlungstermin ein – nicht früher. Das portugiesische Finanzamt akzeptiert nur Dokumente, die innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraums ausgestellt wurden.
  • Bei mehreren Festgeldern müssen die Dokumente für jede Einlage separat eingereicht werden – nicht früher als 12 Monate vor jeder Fälligkeit.
  • Die erforderlichen Steuerformulare werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet die ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
28,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
15,00 % (anrechenbar in der Einkommensteuererklärung)

Erforderliche Dokumente:
Ansässigkeitsbescheinigung und portugiesisches Steuerformular:
„CLAIM FOR TOTAL OR PARTIAL EXEMPTION FROM PORTUGUESE WITHHOLDING TAX, UNDER THE CONVENTION FOR THE AVOIDANCE OF DOUBLE TAXATION BETWEEN PORTUGAL AND GERMANY”
(enthält englische Übersetzung und Ausfüllhinweise in deutscher Sprache)

Frist:
Senden Sie die unterschriebenen Originale spätestens vier Wochen vor dem Zinszahlungstermin an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: Aros Kapital, Avida Finans, Bluestep Bank, Collector Bank, Erik Penser Bank, Hoist Finance, Nordax Bank, Nordiska, Resurs Bank, TF Bank, Klarna, Qliro AB, Qred Bank AB, Rediem Capital AB

Quellensteuer: In Schweden wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.

Banken: BFF BANK S.p.A. Sucursal en España, Banco Finantia, S.A. Sucursal en España, Haitong Bank S.A. Sucursal en España, A&G Banco S.A.U.

I) BFF BANK S.p.A., Banco Finantia, A&G Banco

  • Zur Reduzierung der Quellensteuer ist bei Kontoeröffnung ein unterschriebenes spanisches Steuerformular „Declaración de Residencia Fiscal“ einzureichen.
  • Bei BFF BANK und Banco Finantia laden Sie das Formular im Online-Banking hoch oder senden es als Scan per E-Mail an Allianz. Bei A&G Banco senden Sie das unterschriebene Formular ebenfalls per E-Mail an Allianz.

Quellensteuersatz:
19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Vorausgefülltes spanisches Steuerformular („Declaración de Residencia Fiscal“) — nur einmalig pro Person und Partnerbank beim ersten Festgeld erforderlich.


II) Haitong Bank S.A. Sucursal en España

  • Reichen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung ein, unterzeichnet vom Anleger und dessen Finanzamt.
  • Zur Bearbeitung durch deutsche und spanische Behörden muss die Einreichung innerhalb von 12 Monaten vor dem Zinszahlungstermin erfolgen.
  • Bei mehreren Einlagen mit gleichem Fälligkeitsjahr genügt eine Einreichung.
  • Bei unterschiedlichen Fälligkeitsjahren einmal jährlich einreichen.
  • Die benötigten Formulare werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet die unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence)

Frist:
Senden Sie das ausgefüllte Original oder einen Scan (per Online-Nachricht oder E-Mail) spätestens vier Wochen vor Fälligkeit:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Bank: Privatbanka, a.s.

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In der Slowakei ist eine Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence), unterzeichnet vom Anleger und dessen Finanzamt, einzureichen.
  • Bei mehreren Festgeldern mit demselben Zinszahlungsjahr genügt eine Einreichung – auch bei separater Dokumentation.
  • Bei verschiedenen Zahlungsjahren genügt ebenfalls eine einmalige Einreichung.
  • Die erforderlichen Steuerdokumente werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet die unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Quellensteuersatz:
19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence)

Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens vier Wochen vor der ersten Zinszahlung per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Banken: Expobank, J&T Banka

So senken Sie die Quellensteuer:

  • In Tschechien ist eine Ansässigkeitsbescheinigung, unterzeichnet vom Anleger und dem Finanzamt, einzureichen.
  • Für die Bearbeitung durch deutsche und anschließend tschechische Steuerbehörden müssen die Dokumente frühestens 90 Tage vor dem Fälligkeitsdatum eingereicht werden. Das tschechische Finanzamt akzeptiert nur Bescheinigungen, die innerhalb dieses Zeitraums ausgestellt wurden.
  • Bei mehreren Einlagen mit gleichem Fälligkeitsjahr reicht eine Bescheinigung aus – vorausgesetzt, sie wurde innerhalb des 90-Tage-Zeitraums für jede betreffende Einlage ausgestellt.
  • Bei Einlagen mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren muss jeweils eine Bescheinigung pro Kalenderjahr eingereicht werden.
  • Die erforderlichen Steuerformulare werden zu Beginn des Einreichungszeitraums im Allianz Online-Banking bereitgestellt. Allianz leitet Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Originale kostenfrei an die Partnerbank weiter.

Sonderhinweis für J&T Banka:
Bitte reichen Sie die Ansässigkeitsbescheinigung als Dateianhang per Nachricht im Online-Banking ein oder senden Sie sie alternativ per E-Mail an [email protected].

Quellensteuersatz:
15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine Quellensteuer)

Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence)

Frist:
Für Expobank senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung spätestens vier Wochen vor der Zinszahlung per Post an Allianz:

Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland

Steuerinformationen für Allianz Invest Portfolios

Dokumente

Unterlagen für Allianz Invest Anleger

Ihre jährliche Steuerbescheinigung für das Allianz Invest Portfolio wird jeweils bis Mitte April für das vorangegangene Steuerjahr erstellt. Diese Bescheinigung fasst Ihre gesamten Kapitalerträge sowie die einbehaltenen Steuern einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zusammen.

Die Bescheinigung wird Ihnen per Post direkt von der depotführenden Bank DAB BNP Paribas zugesandt, sofern:

  • tatsächlich Steuern oder Zuschläge aufgrund eines eingereichten Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung einbehalten wurden und/oder
  • Sie im Steuerjahr kein weiteres Konto oder Depot bei einer anderen Geschäftseinheit von BNP Paribas Deutschland geführt haben.

Wenn Sie im Laufe des Jahres ein weiteres Konto oder Depot bei DAB BNP Paribas oder Consorsbank (beide Teil von BNP Paribas Deutschland) hatten, wird Ihre Steuerbescheinigung separat von der jeweiligen Einheit im ersten Halbjahr des Folgejahres ausgestellt.

Besteuerung

Besteuerung von ETFs und Indexfonds

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der pauschalen Abgeltungsteuer. Dies gilt auch für ETFs und Indexfonds. Die depotführende Bank DAB BNP Paribas zieht die Steuer automatisch in Ihrem Namen ab und führt sie ab. Wenn Sie einen gültigen Freistellungsauftrag einreichen, sind Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € für Alleinstehende oder 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (Stand 2025) steuerfrei. Beträge über diesem Freibetrag werden direkt von DAB BNP Paribas versteuert.

Für persönliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Unser Kundenservice ist nicht zur steuerlichen Beratung befugt – wir bitten um Ihr Verständnis.

Grundfreibeträge

Steuerliche Grundfreibeträge

Deutschland gewährt steuerliche Grundfreibeträge auf Kapitaleinkünfte: aktuell 12.084 € jährlich für Einzelpersonen und 24.168 € jährlich (ab 2025) für zusammen veranlagte Ehepaare. Anleger können zur Anwendung dieser Freibeträge auf ihr Allianz Invest Portfolio einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.

Steuerinformationen für Altersvorsorgeprodukte

Dokumente

Unterlagen für Rürup-Rentenanleger

Ihre Beiträge werden automatisch von der depotführenden Bank an das Finanzamt gemeldet. Eine Bescheinigung über Ihre Beiträge steht Ihnen in Ihrem persönlichen Postfach im Bereich "Altersvorsorge / Rente" Ihres Allianz Online-Bankings zur Verfügung.

Besteuerung – ETF Rürup

Besteuerung von ETFs und Indexfonds

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Für Ihren ETF Rürup-Vertrag sind jedoch sämtliche Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Umschichtungen im Portfolio behalten die erzielten Gewinne bei, und Ausschüttungen (z. B. Zinsen, Dividenden) werden steuerfrei reinvestiert.

Besteuerung in der Ansparphase

Jährliche Beiträge zu Ihrem ETF Rürup können in Ihrer Einkommensteuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Diese Beiträge werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Seit 2023 sind sie bis zu 100 % steuerlich absetzbar.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Auszahlungen aus der ETF Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Aktuell ist nur ein Teil der Auszahlung steuerpflichtig – dieser steigt jedoch jedes Jahr an. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ab dem Jahr 2058 werden alle Rürup-Renten vollständig besteuert.

Besteuerung – ETF Riester

Besteuerung von ETFs und Indexfonds

In Deutschland sind Kapitalerträge grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig. Beim ETF Riester-Vertrag sind Kapitalerträge jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer befreit. Umschichtungen im Portfolio behalten alle Gewinne bei, und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) werden steuerfrei reinvestiert.

Besteuerung in der Ansparphase

Der Staat fördert Ihre ETF Riester-Beiträge in der Ansparphase steuerlich. Sie können Ihre Beiträge – einschließlich der Zulagen – in der jährlichen Steuererklärung mit dem Formular "Anlage AV" geltend machen. Beiträge werden zudem automatisch an das Finanzamt gemeldet.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Riester-Renten werden grundsätzlich voll versteuert. Für staatlich gefördertes Kapital (bis zu 2.100 € jährlich abzüglich Zulagen) erfolgt die Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist. Für nicht gefördertes Kapital wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Beginnt die Rente z. B. mit 67 Jahren, sind derzeit nur 16,50 % der Zahlungen steuerpflichtig – 83,50 % bleiben steuerfrei (Stand 2025).

12/62-Regel

Wenn Sie den nicht geförderten Teil Ihres ETF Riester-Vermögens nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahres entnehmen, sind 50,00 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibenden 50 % werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.