Die Allianz Bank wird als Kreditinstitut, das Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet, als Finanzmarktteilnehmer eingestuft und ist daher gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 zu Offenlegungen bezüglich des angebotenen digitalen Vermögensmanagements verpflichtet.
Umweltbedingungen, soziale Störungen und/oder schlechte Unternehmensführung können die Performance von Anlagevermögen auf verschiedene Weise negativ beeinflussen. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können direkt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Ruf von Unternehmen als Anlagevermögen beeinträchtigen oder indirekte, langfristige Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und ganze Branchen haben. Wie bei anderen Anlagerisiken werden Nachhaltigkeitsrisiken im digitalen Vermögensmanagement der Allianz Bank vor allem durch breite Diversifikation über Regionen, Branchen und Anlageklassen hinweg gemindert. Eine spezifische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken findet derzeit nicht statt.
Die Vergütungspolitik der Allianz Bank enthält keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken im Namen des Unternehmens oder seiner Investoren einzugehen.
Anlageentscheidungen können negative Auswirkungen auf Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Biodiversität), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung behindern. Die Allianz Bank verpflichtet sich, ihrer Verantwortung als Kreditinstitut nachzukommen und möchte solche nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen vermeiden. Die notwendigen verlässlichen Datenquellen sind jedoch noch nicht ausreichend vorhanden.
Daher erklärt die Allianz Bank, dass nachteilige Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im digitalen Vermögensmanagement derzeit nicht verbindlich berücksichtigt werden. Sobald verlässliche Datenquellen vorliegen, wird die Allianz Bank die Einbeziehung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erneut bewerten.
Version 1, 14. Februar 2024 – Erste Bereitstellung der Anlagedienstleistungen.
Version 1.1, 24. Oktober 2024 – Entfernen des Hinweises auf das Fehlen regulatorischer Anforderungen als Grund für die Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowie redaktionelle Anpassungen.