Das Wichtigste in Kürze
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Definition: Die EU-weite
Einlagensicherung schützt Spareinlagen bis zu 100.000 €
pro Person und Bank.
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Abdeckung: Dieser Schutz gilt für
Sparprodukte wie Festgelder, Tagesgeldkonten,
Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
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Auszahlung: Im Falle einer
Bankeninsolvenz leistet die Einlagensicherung eine
Entschädigung innerhalb von sieben Tagen.
Einlagenschutz gilt in der gesamten EU
Der gesetzliche Einlagenschutz für Festgelder und andere
Bankeinlagen ist durch EU-Richtlinien in der gesamten
Europäischen Union geregelt. Diese Richtlinien legen
Mindestanforderungen für die Absicherung von Einlagen fest. In
Deutschland wird dies durch das Einlagensicherungsgesetz
geregelt. Andere EU-Länder haben eigene Umsetzungsgesetze. Dank
dieser Regelungen sind Einlagen in der EU bis zu 100.000 € pro
Person und Bank geschützt.
Zu den Festgeldern
Was ist Einlagenschutz?
Der gesetzliche Einlagenschutz innerhalb der Europäischen Union
spiegelt das politische Engagement wider, die Einlagen von
Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und Finanzinstituten
zu schützen. Dieses System soll europäische Sparer vor den
Folgen von Bankenkrisen oder finanzieller Instabilität bewahren.
Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen wie
Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bis
zu 100.000 € pro Person und Bank geschützt.
Neben dem gesetzlichen Schutz bieten einige Institute
freiwillige Einlagensicherungen an. Dabei übernehmen
Finanzinstitute – wie Banken oder Kreditgenossenschaften –
freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, häufig über
Einlagensicherungsfonds. Diese Mechanismen können Kundeneinlagen
über die gesetzlich vorgeschriebene Grenze hinaus absichern.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das Konzept einer
staatlichen Garantie, die zwar im deutschen Recht noch nicht
kodifiziert ist, aber impliziert, dass die Regierung bei Ausfall
oder Insolvenz eines Schuldners für Verbindlichkeiten haftet.
Die drei Säulen des Einlagenschutzes:
- Gesetzlicher Einlagenschutz
- Freiwilliger Einlagenschutz
- Staatliche Garantie
In ganz Europa wurden die Mindeststandards für den gesetzlichen
Einlagenschutz schrittweise verbessert, um den Anlegerschutz in
der Europäischen Union zu stärken.
Einlagensicherungssysteme und Deckungslimits in EU-Ländern mit
Fremdwährungen
Welche Konten sind durch den Einlagenschutz abgedeckt?
Der Einlagenschutz gilt für alle Spareinlagen wie Festgelder,
Tagesgeld und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe sind
durch die Einlagensicherung geschützt. Dabei spielt es keine
Rolle, ob die Konten in Euro oder einer Fremdwährung geführt
werden. Zusätzlich sind auch Verrechnungskonten von
Wertpapierdepots geschützt; das Depot selbst ist jedoch nicht
durch den Einlagenschutz abgedeckt.
Wer ist durch den gesetzlichen Einlagenschutz geschützt?
Der gesetzliche Einlagenschutz schützt vor allem Privatpersonen
und Unternehmen, die Einlagen – wie Girokonten, Sparbücher,
Festgelder und Tagesgelder – bei Banken in Deutschland halten.
Einlagenschutz in Deutschland
Deutschland verfügt über ein umfassendes Einlagenschutzsystem,
das Kundeneinlagen bei Banken und Finanzinstituten absichert.
Dieses System umfasst sowohl gesetzlichen als auch freiwilligen
Einlagenschutz.
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Gesetzlicher Einlagenschutz: Gemäß dem
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) müssen alle Banken in
Deutschland einem Einlagensicherungssystem angehören. Dieses
System wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken (EdB) verwaltet. Die EdB ist für nahezu alle Banken
und Kreditinstitute in Deutschland verpflichtend, unabhängig
von ihrer Größe oder Struktur, einschließlich Volksbanken,
Raiffeisenbanken, Sparkassen, Privatbanken und weiteren
Finanzinstituten.
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Zusätzliches Sicherungssystem: Neben dem
gesetzlichen Schutz bietet Deutschland eine freiwillige
ergänzende Einlagensicherung. Einige deutsche Banken und
Genossenschaften sind Mitglieder von Verbänden wie dem
Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Verband
Öffentlicher Banken (VÖB) oder nehmen an
Institutsabsicherungssystemen teil.
Privatbanken
Viele Privatbanken sind Mitglieder des
freiwilligen Einlagenschutzfonds des Bundesverbands
deutscher Banken (BdB). Der BdB vertritt die Interessen der privaten Banken und
Kreditinstitute in Deutschland. Er setzt sich in
verschiedenen Bereichen, darunter der Einlagensicherung, für
die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsbanken ein.
Einlagen, die über die gesetzliche Einlagensicherung
hinausgehen, sind bis zu
8,75 % (Stand 2025) des Eigenkapitals der
Bank abgesichert.
Öffentliche Banken
Mitglieder des Verbands Öffentlicher Banken (VÖB) vertrauen
in der Regel auf einen eigenen freiwilligen Einlagenschutz.
Sie sind meist Mitglied eines Dachverbands, der ihre
Interessen in Fragen der Einlagensicherung und anderen
Belangen vertritt. Der VÖB ist der Dachverband der
öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland, zu denen
Sparkassen, Landesbanken und Förderbanken zählen.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Volksbanken und
Raiffeisenbanken) sind zwei unterschiedliche Arten von
Finanzinstituten in Deutschland. Jede von ihnen verfolgt eigene
Ansätze zum Einlagenschutz und zur institutsbezogenen
Absicherung.
Sparkassen
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Freiwillige Einlagensicherung:
Sparkassen sind Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes (DSGV). Der DSGV betreibt ein freiwilliges
Einlagensicherungssystem für seine Mitglieder.
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Institutsabsicherung: Einzelne
Sparkassen haben interne Maßnahmen zur
Institutsabsicherung eingeführt, um ihre finanzielle
Stabilität und Widerstandsfähigkeit sicherzustellen.
Dazu zählen unter anderem Risikomanagement und
Liquiditätsmanagement, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu
gewährleisten.
Genossenschaftsbanken
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Freiwillige Einlagensicherung:
Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR betreibt einen
Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.
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Institutsabsicherung: Ähnlich wie bei
den Sparkassen haben Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur
Institutsabsicherung eingeführt, um ihre Stabilität und
Krisenfestigkeit sicherzustellen.
Einlagenschutz in Europa
Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung in EU-Ländern erheblich
vereinfacht. Im Falle einer Bankeninsolvenz müssen Anleger nicht
mehr die örtliche Entschädigungsstelle kontaktieren. Die
Entschädigung wird automatisch von den
Einlagensicherungssystemen abgewickelt. Im internationalen
Vergleich gilt der Einlagenschutz in Deutschland und der EU als
risikoarm.
Einlagenschutz in Nicht-EU-Ländern
Banken in Nicht-EU-Ländern können unterschiedliche
Einlagenschutzstrukturen haben. Anleger sollten prüfen, ob eine
Bank unter europäische Regelungen fällt. Zum Beispiel sind
Zweigstellen deutscher oder EU-Banken in Nicht-EU-Ländern
weiterhin durch die EU-Einlagensicherungsgesetze geschützt,
Tochtergesellschaften jedoch nicht. Neben rechtlichen Regelungen
sollte auch die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Länder
berücksichtigt werden.
Investieren nach Länderratings
Abwicklung und Auszahlungen durch das Einlagensicherungssystem
Im Schadensfall ist das jeweilige nationale
Einlagensicherungssystem verpflichtet, die Auszahlung innerhalb
maximal zehn Tagen abzuschließen – diese Frist wurde bis 2024
schrittweise auf sieben Tage verkürzt. Dennoch kann der gesamte
Prozess mehrere Wochen dauern, da zunächst geprüft werden muss,
ob es sich tatsächlich um einen Einlagensicherungsfall handelt.
Im Entschädigungsfall unterstützt Allianz seine Anleger im
rechtlich und praktisch möglichen Rahmen.
Wie funktioniert Allianz?
Allianz bietet Zugang zu attraktiven Spar- und Festgeldprodukten
aus Deutschland und Europa sowie globalen ETF-Portfolios und
Altersvorsorgeoptionen. Die Eröffnung eines Allianz-Kontos
dauert nur wenige Minuten. Das benutzerfreundliche
Online-Banking ermöglicht eine einfache und transparente
Kontoführung.
Mit einem Spar- oder Festgeldkonto profitieren Sie von
wettbewerbsfähigen Zinssätzen, die in anderen EU-Ländern oft
höher sind als in Deutschland. Alle über Allianz angebotenen
Spar- und Festgeldkonten sind durch EU-weite
Einlagensicherungssysteme geschützt.
Allianz Vorteile im Überblick
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Attraktive Zinsen auf Spar- und Festgeldkonten mit
verschiedenen Laufzeiten
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Alle Angebote sind mindestens durch die gesetzliche
Einlagensicherung abgedeckt
- Kostenlose Kontoeröffnung und Kontoführung
- Intuitive Online-Banking-Plattform
Anmelden
Weitere Fragen zur Einlagensicherung
Der gesetzliche Einlagenschutz gilt nur für Einlagen
in Euro oder einer anderen Währung eines
EU-Mitgliedstaates. Die Schutzgrenze liegt bei 100.000
€ pro Kunde und Bank. Wird zum Beispiel eine Einlage
in US-Dollar (USD) getätigt, besteht kein gesetzlicher
Einlagenschutz. In solchen Fällen sollten Anleger
prüfen, ob eine freiwillige Einlagensicherung besteht.
Der gesetzliche Einlagenschutz gilt einheitlich in
allen EU-Ländern. Das bedeutet, dass Ihre Einlagen in
jedem EU-Land bis zu 100.000 € pro Anleger und Bank
geschützt sind. Darüber hinaus nehmen auch die Länder
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – wie Island,
Liechtenstein und Norwegen – sowie Monaco, San Marino
und die Schweiz teil. Im Vereinigten Königreich gilt
eine nationale Einlagensicherung, die bis zu £85.000
pro Kunde und Bank absichert.
Wertpapiergeschäfte wie Aktienkäufe, Fonds oder ETFs
sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Das
in Fonds und ETFs investierte Kapital gilt jedoch als
Sondervermögen. Im Insolvenzfall des Fondsanbieters
oder der Depotbank können diese Wertpapiere in der
Regel zurückgefordert oder auf ein anderes Depot
übertragen werden.
Die Einlagensicherung gilt pro Anleger. Das bedeutet,
dass jeder Kontoinhaber einen eigenen
Entschädigungsanspruch hat. Bei verheirateten Paaren
verdoppelt sich die Schutzgrenze auf 200.000 €. Es
macht daher keinen Unterschied, ob ein Paar ein
Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten führt.
Wenn Ihre Spareinlagen die Einlagensicherungsgrenze
von 100.000 € überschreiten, kann es ratsam sein, die
Gelder auf mehrere Banken zu verteilen. Da der
gesetzliche Einlagenschutz pro Anleger und Bank gilt,
haben Sie bei jeder weiteren Bank Anspruch auf Schutz
bis zu 100.000 €.
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Bank-Website prüfen: Besuchen Sie die
offizielle Website Ihrer Bank. Die meisten Banken
sind verpflichtet, Informationen zum Einlagenschutz
auf ihren Websites anzugeben. Bei Allianz finden Sie
diese Angaben im Produkthinweis der Bank.
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Finanzaufsichtsbehörde konsultieren: Jedes
Land hat eine Finanzaufsicht, die Banken überwacht.
In Deutschland ist dies die BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht). Besuchen Sie die
Website der Aufsicht, um Informationen zum
Einlagenschutz zu finden.
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Bank oder Anbieter direkt kontaktieren:
Kunden können ihre Bank oder ihren Finanzanbieter
auch telefonisch oder per E-Mail fragen, ob sie an
einem Einlagensicherungsfonds teilnehmen. Dies gilt
für alle Partnerbanken von Allianz.