Familienrechtsschutzversicherung für Kinder, Partner und
Angehörige
Familienrechtsschutzversicherung: Wer ist mitversichert?
Die Familienrechtsschutzversicherung schützt nicht nur Sie,
sondern auch Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen
rechtlicher Auseinandersetzungen. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr
Ehe- oder Lebenspartner sowie weitere Familienmitglieder.
Wer genau ist mitversichert und unter welchen Bedingungen gilt
der Schutz?
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Kinder: Mitversichert, solange sie im
Haushalt der versicherten Person leben. Nach dem Auszug
bleibt der Schutz bestehen, bis eine dauerhafte berufliche
Tätigkeit aufgenommen wird. Auch bei Unterbringung in
einer Betreuungseinrichtung besteht Versicherungsschutz.
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Ehepartner: Unabhängig vom Wohnort
mitversichert. Auch mitversichert bei gemeinsamem Haushalt
mit Hauptwohnsitz dort oder bei Unterbringung in einem
Pflegeheim.
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Weitere Familienangehörige: Alle
Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt mit
Hauptwohnsitz leben, sind versichert. Dazu zählen z. B.
Eltern oder Großeltern. Der Schutz gilt auch bei
Unterbringung in einem Pflegeheim.