- Ausländische Partnerbanken (kein Treuhandkonto)
- Deutsche Partnerbanken (kein Treuhandkonto)
- In- und ausländische Partnerbanken mit Treuhandkonto
Bei Allianz stellen wir Anlegern alle steuerlich relevanten Informationen zu Spar- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenfrei zur Verfügung. Für Allianz Invest Portfolios erfolgt die Besteuerung direkt über die Depotbank DAB BNP Paribas, daher sind diese nicht in den von Allianz bereitgestellten Steuerunterlagen enthalten. Die Bescheinigung für Ihre Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten wie ETF Rürup und ETF Riester wird im Bereich „Dokumente“ Ihres Allianz Online-Bankings unter dem Allianz-Bereich von Allianz SE ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht berechtigt sind, Steuerberatung anzubieten und keine Haftung für die Richtigkeit steuerbezogener Informationen übernehmen können. Wir können auch nicht ausschließen, dass Anfragen von Ihrem örtlichen Finanzamt erfolgen. Gemäß §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist es Allianz nicht gestattet, Steuerberatung oder eingeschränkte Hilfe in Steuersachen anzubieten. Dies ist ausschließlich qualifizierten und zugelassenen Fachpersonen und Organisationen vorbehalten. Gemäß § 5 StBerG ist Allianz die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen untersagt. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Informationen an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.
Unsere Partnerbanken stellen Ihnen bei Fälligkeit oder zum Jahresende, in dem Zinsen ausgezahlt werden, ein Dokument zur Verfügung. Dieses enthält alle steuerrelevanten Angaben, wie erzielte Zinserträge oder einbehaltene Quellensteuer. Diese Dokumente sind in Ihrem Allianz-Online-Banking-Konto abrufbar.
Als zusätzlichen Service stellt Allianz allen Anlegern im ersten Quartal des Jahres eine kostenlose Jahresübersicht mit allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres zur Verfügung.
Die Besteuerung von Zinserträgen für private Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher entspricht das Besteuerungsniveau im Allgemeinen dem einer Anlage in Deutschland. Einzig eine Quellensteuer kann je nach Land einbehalten werden. Diese Steuer kann in Ihrer deutschen Steuererklärung angerechnet werden, sodass Ihre Gesamtsteuerlast das Inlandsniveau nicht überschreitet. In solchen Fällen kann eine kostenfreie Bescheinigung der Steueransässigkeit in Deutschland erforderlich sein (siehe Produktinformationsblatt).
Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen grundsätzlich der Besteuerung in Deutschland. Alle Einkünfte – einschließlich erzielter Zinsen – sind in der Steuererklärung anzugeben.
Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bei Investments hängen vom Kontotyp (Einzel- oder Treuhandkonten) und dem Sitz der Partnerbank ab:
Ein Freistellungsauftrag erlaubt Steuerfreiheit für Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für zusammen veranlagte Paare (Sparer-Pauschbetrag ab 2025).
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Diese bestätigt dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer anfällt und keine Steuererklärung abgegeben werden muss, da das Gesamteinkommen des Antragstellers den Grundfreibetrag nicht überschreitet.
Detaillierte Informationen zum Investmentmodell und zum Sitz der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt sowie in Ihrem Online-Banking unter den Kontodetails.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Help Center unter dem Thema: Freistellungsaufträge / NV-Bescheinigungen.
Bitte beachten Sie, dass Allianz keine Steuerberatung anbieten darf und keine Haftung für die Richtigkeit steuerlicher Informationen übernimmt. Gemäß §§ 3 und 4 StBerG dürfen steuerliche Beratungen nur durch qualifizierte und zugelassene Fachpersonen oder Organisationen erfolgen. Allianz unterliegt dem Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 5 StBerG.
Eine rückwirkende Korrektur der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer ist über Allianz nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet über sein Steuerliches Informationscenter (SIC) eine Vielzahl allgemeiner Auskünfte an. Dieser Service kann jedoch keine spezifische Rechts- oder Steuerberatung in Einzelfällen ersetzen.
Zum Steuerlichen Informationscenter (SIC) >Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den von Anlegern mit Steueransässigkeit in Deutschland bei den Partnerbanken einzureichenden Dokumenten.
Banken: Banque Wormser Frères, BGFIBank Europe, Caisse d'Epargne Côte d'Azur, International, Europe Arab Bank SA, Memo Bank SA, My Money Bank, Younited Credit, Banque BCP S.A.S., Distingo Bank, Orange Bank S.A., Caisse d’Epargne Grand Est Europe
Quellensteuer: In Frankreich wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: BankB, Byblos Bank Europe
Quellensteuersatz:
30,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Es müssen keine
Dokumente eingereicht werden. Die Angaben zur
Steueransässigkeit werden im Rahmen der Kontoeröffnung
automatisch abgefragt.
Banken: Bulgarian-American Credit Bank, Fibank, International Asset Bank, Investbank, TBI Bank
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
10,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
5,00 %
(anrechenbar über die Einkommensteuererklärung)
Erforderliche Dokumente:
Wohnsitzbescheinigung
& Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten der Einkünfte
Frist:
Die Originale müssen spätestens
6 Wochen vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit)
per Post an Allianz gesendet werden:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: Kompasbank A/S
Quellensteuer: In Dänemark wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: Aareal Bank, AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft, Arab Banking Corporation SA, Bankhaus August Lenz, Bankhaus Obotritia, Bankhaus Rautenschlein, Bank11, Bremische Volksbank, Calenberger Kreditverein, Creditplus Bank, Debeka Bausparkasse, Deutsche Pfandbriefbank, EuroExtra, GRENKE Bank, GEFA BANK, Hamburg Commercial Bank, Hanseatic, KT Bank, mediserv Bank, Misr Bank, Münchener Hypothekenbank, NIBC Bank, Otto M. Schröder Bank AG, PEAC BANK, Raiffeisenbank Schaafheim, Raiffeisenbank Straubing, Raiffeisenbank Wittelsbacher Land, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, solarisBank, Sparda-Bank Hannover, Sparda-Bank Nürnberg, Südtiroler Sparkasse, UniCredit Bank, Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank, Volksbank Marl-Recklinghausen, Volksbank Mittweida, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf, Volksbank Rhein-Ruhr, VR-Bank Rottal-Inn, VR-Bank Mittelfranken Mitte, Yapi Kredi Bank Deutschland
In Deutschland bzw. bei deutschen Partnerbanken ist ein Steuerfreistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) möglich, um von Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag zu profitieren. Weitere Informationen dazu finden Sie oben unter „Steuerliche Behandlung“ im Abschnitt „Grundfreibeträge in Deutschland“. Das Formular zur Einreichung Ihres Freistellungsauftrags ist vorausgefüllt und unter „Steuerdokumente“ im Online-Banking verfügbar. Allianz übermittelt Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular gerne kostenfrei an die Partnerbank.
Wenn Sie eine NV-Bescheinigung bei deutschen Partnerbanken, der Allianz Bank (für Treuhandkonten) oder Depotbanken einreichen möchten, können Sie uns einen Scan des Originals zusenden. Die Dokumente können per Nachricht im Online-Banking oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Wichtig: Das jeweilige Dokument muss mindestens 28 Tage vor dem Zinszahlungstermin bei der Partnerbank eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
Banken: Aareal Bank, Aion Bank, Arab Banking Corporation SA, Banco do Brasil, Creditplus Bank, Deutsche Pfandbriefbank, EuroExtra, mediserv Bank, Münchener Hypothekenbank, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, Hamburg Commercial Bank, AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft
Aufgrund des Verwahrmodells mit der Allianz Bank AG kann ein Freistellungsauftrag ausschließlich im Online-Banking der Allianz unter dem Bereich „Freistellungsauftrag“ eingerichtet werden. Dieser Auftrag gilt für alle Banken, die unter dem Verwahrmodell geführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge nicht per Post eingereicht werden können und ein Wechsel von einem gemeinsamen zu einem Einzel-Freistellungsauftrag innerhalb desselben Steuerjahres technisch nicht möglich ist.
Banken: Inbank, Coop Pank, Holm Bank, LHV
Quellensteuer: In Estland wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: Alisa Bank, Oma Savings Bank
Quellensteuer: In Finnland wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: Aegean Baltic Bank, Attica Bank
Quellensteuer: In Griechenland wird eine nicht reduzierte Quellensteuer in Höhe von 15,00 % erhoben. Die Zinszahlung und der Quellensteuerabzug erfolgen einmalig zum Ende der Laufzeit direkt durch die Bank.
Bitte beachten Sie, dass Allianz und die griechischen Partnerbanken aufgrund technischer und organisatorischer Einschränkungen keine Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung anbieten können. Eine Reduzierung der Quellensteuer auf 10,00 % ist daher nicht möglich. Der Anteil von 10,00 % kann jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anrechenbar sein. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Besonderheiten zur deutschen Besteuerung bei
Verwahrmodell-Festgeldern:
Aufgrund des Verwahrmodells mit der Allianz Bank AG
erfolgt auch ein Steuerabzug in Deutschland. Ein
Freistellungsauftrag kann ausschließlich im
Online-Banking der Allianz unter dem Bereich
„Freistellungsauftrag“ eingerichtet werden. Dieser Auftrag
gilt für alle Banken im Verwahrmodell. Bitte beachten Sie,
dass Freistellungsaufträge
nicht per Post eingereicht werden können und ein
Wechsel von gemeinsamem auf Einzelauftrag im laufenden
Steuerjahr technisch nicht möglich ist.
Wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung zur Steuerbefreiung bei Verwahrmodell-Banken einreichen möchten, senden Sie uns bitte das Originaldokument zu.
Alternativ können Sie die NV-Bescheinigung an folgende Adresse per Post senden:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: Bank & Clients, FirstSave €uro, Wyelands Bank
Quellensteuer: Im Vereinigten Königreich wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Bank: Allied Irish Banks
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
20,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Non-resident
Declaration
Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens
fünf Wochen vor Fälligkeit per Post an Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: Aigis Banca, Banca CF+, Banca di Cividale, Banca Finint, Banca Ifis, Banca del Fucino, Banca Popolare di Cortona, Banca Popolare Sant’Angelo, Banca Popolare di Fondi, Banca Privata Leasing, Banca Progetto, Banca Promos, Banca Profilo, Banca Sistema, Cherry Bank, Credito Lombardo Veneto, GBM Banca, IBL Banca, illimity, imprebanca, Investitionsbank Trentino-Südtirol, Istituto per il Credito Sportivo, Solution Bank, Tyche Bank S.p.A, Vivibanca
Quellensteuer: In Italien wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: Agram Banka, KentBank, Podravska banka
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
12,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of
Residence)
Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens
vier Wochen vor Fälligkeit per Post an Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: BluOr Bank AS, Rietumu Banka, Signet Bank
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
25,50 % (reduzierbar)
Reduzierter Quellensteuersatz:
10,00 %
(anrechenbar in der Einkommensteuererklärung)
Erforderliches Dokument:
Resident’s
Certificate – Application for Tax Relieves
Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens
acht Wochen vor Fälligkeit per Post an Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Bank: SIGMA Bank AG
Quellensteuer: In Liechtenstein wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: Artea, Finora Bank, Fjord Bank, UAB GF Bankas, Mano Bankas, Payray, Saldo Bank UAB, SME Bank, Urbo Bankas
So senken Sie die Quellensteuer:
Besondere Hinweise:
Quellensteuersatz:
15,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
10,00 %
(anrechenbar in der Einkommensteuererklärung)
Erforderliche Dokumente:
Ansässigkeitsbescheinigung und „Claim for Reduction or
Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source,
FR0021, DAS-1“
Frist:
Senden Sie die Originale spätestens
4 Wochen vor dem Zinszahlungstermin per Post an
Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: BTG Pactual Europe S.A., Itaú BBA Europe, novobanco, RiverBank
Quellensteuer: In Luxemburg wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, Credorax Bank, MeDirect Bank, Novum Bank, BNF Bank
Quellensteuer: In Malta wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Besonderer Hinweis: Aufgrund des Verwahrmodells mit der Allianz Bank AG erfolgt der Steuerabzug direkt in Deutschland. Ein Freistellungsauftrag kann ausschließlich im Online-Banking der Allianz unter dem Bereich „Freistellungsauftrag“ eingerichtet werden. Dieser Auftrag gilt für alle Banken im Verwahrmodell.
Bitte beachten Sie, dass Freistellungsaufträge nicht per Post eingereicht werden können und ein Wechsel von gemeinschaftlichem zu Einzelauftrag innerhalb desselben Steuerjahres technisch nicht möglich ist.
Wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zur Steuerbefreiung bei Verwahrmodellbanken einreichen möchten, senden Sie uns bitte ein Originalexemplar zu.
Sie können die NV-Bescheinigung an folgende Adresse senden:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Bank: DLL
Quellensteuer: In den Niederlanden wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: BN Bank, Instabank, Morrow Bank, Lea Bank
Quellensteuer: In Norwegen wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: Addiko Bank, Anadi Bank, Euram Bank
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
25,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
„Erklärung
natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher
Quellensteuerentlastung“ (Österreichisches Steuerformular)
Frist:
Senden Sie das unterschriebene Originaldokument spätestens
drei Wochen vor dem Zinszahlungstermin per Post an
Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Bank: Alior Bank
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
20,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
5,00 %
Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of
Residence)
Frist:
Senden Sie das Originaldokument spätestens
sechs Wochen vor dem Zinszahlungstermin per Post an
Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: Banco BAI Europa, Banco BNI Europa, Bison Bank, Haitong Bank, Banco Português de Gestão
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
28,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
15,00 %
(anrechenbar in der Einkommensteuererklärung)
Erforderliche Dokumente:
Ansässigkeitsbescheinigung und portugiesisches
Steuerformular:
„CLAIM FOR TOTAL OR PARTIAL EXEMPTION FROM PORTUGUESE
WITHHOLDING TAX, UNDER THE CONVENTION FOR THE AVOIDANCE
OF DOUBLE TAXATION BETWEEN PORTUGAL AND GERMANY”
(enthält englische Übersetzung und Ausfüllhinweise in
deutscher Sprache)
Frist:
Senden Sie die unterschriebenen Originale spätestens
vier Wochen vor dem Zinszahlungstermin an Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: Aros Kapital, Avida Finans, Bluestep Bank, Collector Bank, Erik Penser Bank, Hoist Finance, Nordax Bank, Nordiska, Resurs Bank, TF Bank, Klarna, Qliro AB, Qred Bank AB, Rediem Capital AB
Quellensteuer: In Schweden wird keine Quellensteuer erhoben. Daher ist kein Nachweis über die Steueransässigkeit erforderlich.
Banken: BFF BANK S.p.A. Sucursal en España, Banco Finantia, S.A. Sucursal en España, Haitong Bank S.A. Sucursal en España, A&G Banco S.A.U.
I) BFF BANK S.p.A., Banco Finantia, A&G Banco
Quellensteuersatz:
19,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Vorausgefülltes
spanisches Steuerformular („Declaración de Residencia
Fiscal“) — nur einmalig pro Person und Partnerbank beim
ersten Festgeld erforderlich.
II) Haitong Bank S.A. Sucursal en España
Quellensteuersatz:
19,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of
Residence)
Frist:
Senden Sie das ausgefüllte Original oder einen Scan (per
Online-Nachricht oder E-Mail) spätestens
vier Wochen vor Fälligkeit:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Bank: Privatbanka, a.s.
So senken Sie die Quellensteuer:
Quellensteuersatz:
19,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of
Residence)
Frist:
Senden Sie das unterschriebene Original spätestens
vier Wochen vor der ersten Zinszahlung per Post an
Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Banken: Expobank, J&T Banka
So senken Sie die Quellensteuer:
Sonderhinweis für J&T Banka:
Bitte reichen Sie die Ansässigkeitsbescheinigung als
Dateianhang per Nachricht im Online-Banking ein oder
senden Sie sie alternativ per E-Mail an
[email protected].
Quellensteuersatz:
15,00 %
Reduzierter Quellensteuersatz:
0,00 % (keine
Quellensteuer)
Erforderliches Dokument:
Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of
Residence)
Frist:
Für Expobank senden Sie die ausgefüllte und
unterschriebene Bescheinigung spätestens
vier Wochen vor der Zinszahlung per Post an
Allianz:
Allianz
Postfach 44 05 54
12005 Berlin
Deutschland
Ihre jährliche Steuerbescheinigung für das Allianz Invest Portfolio wird jeweils bis Mitte April für das vorangegangene Steuerjahr erstellt. Diese Bescheinigung fasst Ihre gesamten Kapitalerträge sowie die einbehaltenen Steuern einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zusammen.
Die Bescheinigung wird Ihnen per Post direkt von der depotführenden Bank DAB BNP Paribas zugesandt, sofern:
Wenn Sie im Laufe des Jahres ein weiteres Konto oder Depot bei DAB BNP Paribas oder Consorsbank (beide Teil von BNP Paribas Deutschland) hatten, wird Ihre Steuerbescheinigung separat von der jeweiligen Einheit im ersten Halbjahr des Folgejahres ausgestellt.
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der pauschalen Abgeltungsteuer. Dies gilt auch für ETFs und Indexfonds. Die depotführende Bank DAB BNP Paribas zieht die Steuer automatisch in Ihrem Namen ab und führt sie ab. Wenn Sie einen gültigen Freistellungsauftrag einreichen, sind Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € für Alleinstehende oder 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (Stand 2025) steuerfrei. Beträge über diesem Freibetrag werden direkt von DAB BNP Paribas versteuert.
Für persönliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Unser Kundenservice ist nicht zur steuerlichen Beratung befugt – wir bitten um Ihr Verständnis.
Deutschland gewährt steuerliche Grundfreibeträge auf Kapitaleinkünfte: aktuell 12.084 € jährlich für Einzelpersonen und 24.168 € jährlich (ab 2025) für zusammen veranlagte Ehepaare. Anleger können zur Anwendung dieser Freibeträge auf ihr Allianz Invest Portfolio einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.
Ihre Beiträge werden automatisch von der depotführenden Bank an das Finanzamt gemeldet. Eine Bescheinigung über Ihre Beiträge steht Ihnen in Ihrem persönlichen Postfach im Bereich "Altersvorsorge / Rente" Ihres Allianz Online-Bankings zur Verfügung.
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Für Ihren ETF Rürup-Vertrag sind jedoch sämtliche Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Umschichtungen im Portfolio behalten die erzielten Gewinne bei, und Ausschüttungen (z. B. Zinsen, Dividenden) werden steuerfrei reinvestiert.
Jährliche Beiträge zu Ihrem ETF Rürup können in Ihrer Einkommensteuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Diese Beiträge werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Seit 2023 sind sie bis zu 100 % steuerlich absetzbar.
Auszahlungen aus der ETF Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Aktuell ist nur ein Teil der Auszahlung steuerpflichtig – dieser steigt jedoch jedes Jahr an. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ab dem Jahr 2058 werden alle Rürup-Renten vollständig besteuert.
In Deutschland sind Kapitalerträge grundsätzlich abgeltungsteuerpflichtig. Beim ETF Riester-Vertrag sind Kapitalerträge jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer befreit. Umschichtungen im Portfolio behalten alle Gewinne bei, und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) werden steuerfrei reinvestiert.
Der Staat fördert Ihre ETF Riester-Beiträge in der Ansparphase steuerlich. Sie können Ihre Beiträge – einschließlich der Zulagen – in der jährlichen Steuererklärung mit dem Formular "Anlage AV" geltend machen. Beiträge werden zudem automatisch an das Finanzamt gemeldet.
Riester-Renten werden grundsätzlich voll versteuert. Für staatlich gefördertes Kapital (bis zu 2.100 € jährlich abzüglich Zulagen) erfolgt die Besteuerung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist. Für nicht gefördertes Kapital wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Beginnt die Rente z. B. mit 67 Jahren, sind derzeit nur 16,50 % der Zahlungen steuerpflichtig – 83,50 % bleiben steuerfrei (Stand 2025).
Wenn Sie den nicht geförderten Teil Ihres ETF Riester-Vermögens nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahres entnehmen, sind 50,00 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibenden 50 % werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.