Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Die EU-weite Einlagensicherung schützt Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank.
  • Abdeckung: Dieser Schutz gilt für Sparprodukte wie Festgelder, Tagesgeldkonten, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
  • Auszahlung: Im Falle einer Bankeninsolvenz leistet die Einlagensicherung eine Entschädigung innerhalb von sieben Tagen.

Einlagenschutz gilt in der gesamten EU

Der gesetzliche Einlagenschutz für Festgelder und andere Bankeinlagen ist durch EU-Richtlinien in der gesamten Europäischen Union geregelt. Diese Richtlinien legen Mindestanforderungen für die Absicherung von Einlagen fest. In Deutschland wird dies durch das Einlagensicherungsgesetz geregelt. Andere EU-Länder haben eigene Umsetzungsgesetze. Dank dieser Regelungen sind Einlagen in der EU bis zu 100.000 € pro Person und Bank geschützt.

Zu den Festgeldern

Was ist Einlagenschutz?

Der gesetzliche Einlagenschutz innerhalb der Europäischen Union spiegelt das politische Engagement wider, die Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und Finanzinstituten zu schützen. Dieses System soll europäische Sparer vor den Folgen von Bankenkrisen oder finanzieller Instabilität bewahren. Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen wie Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bis zu 100.000 € pro Person und Bank geschützt.

Neben dem gesetzlichen Schutz bieten einige Institute freiwillige Einlagensicherungen an. Dabei übernehmen Finanzinstitute – wie Banken oder Kreditgenossenschaften – freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, häufig über Einlagensicherungsfonds. Diese Mechanismen können Kundeneinlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Grenze hinaus absichern.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das Konzept einer staatlichen Garantie, die zwar im deutschen Recht noch nicht kodifiziert ist, aber impliziert, dass die Regierung bei Ausfall oder Insolvenz eines Schuldners für Verbindlichkeiten haftet.

Die drei Säulen des Einlagenschutzes:
  • Gesetzlicher Einlagenschutz
  • Freiwilliger Einlagenschutz
  • Staatliche Garantie

In ganz Europa wurden die Mindeststandards für den gesetzlichen Einlagenschutz schrittweise verbessert, um den Anlegerschutz in der Europäischen Union zu stärken.

Einlagensicherungssysteme und Deckungslimits in EU-Ländern mit Fremdwährungen

Welche Konten sind durch den Einlagenschutz abgedeckt?

Der Einlagenschutz gilt für alle Spareinlagen wie Festgelder, Tagesgeld und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe sind durch die Einlagensicherung geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Konten in Euro oder einer Fremdwährung geführt werden. Zusätzlich sind auch Verrechnungskonten von Wertpapierdepots geschützt; das Depot selbst ist jedoch nicht durch den Einlagenschutz abgedeckt.

Wer ist durch den gesetzlichen Einlagenschutz geschützt?

Der gesetzliche Einlagenschutz schützt vor allem Privatpersonen und Unternehmen, die Einlagen – wie Girokonten, Sparbücher, Festgelder und Tagesgelder – bei Banken in Deutschland halten.

Einlagenschutz in Deutschland

Deutschland verfügt über ein umfassendes Einlagenschutzsystem, das Kundeneinlagen bei Banken und Finanzinstituten absichert. Dieses System umfasst sowohl gesetzlichen als auch freiwilligen Einlagenschutz.

  • Gesetzlicher Einlagenschutz: Gemäß dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) müssen alle Banken in Deutschland einem Einlagensicherungssystem angehören. Dieses System wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) verwaltet. Die EdB ist für nahezu alle Banken und Kreditinstitute in Deutschland verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe oder Struktur, einschließlich Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen, Privatbanken und weiteren Finanzinstituten.
  • Zusätzliches Sicherungssystem: Neben dem gesetzlichen Schutz bietet Deutschland eine freiwillige ergänzende Einlagensicherung. Einige deutsche Banken und Genossenschaften sind Mitglieder von Verbänden wie dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Verband Öffentlicher Banken (VÖB) oder nehmen an Institutsabsicherungssystemen teil.

Privatbanken

Viele Privatbanken sind Mitglieder des freiwilligen Einlagenschutzfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Der BdB vertritt die Interessen der privaten Banken und Kreditinstitute in Deutschland. Er setzt sich in verschiedenen Bereichen, darunter der Einlagensicherung, für die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsbanken ein. Einlagen, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen, sind bis zu 8,75 % (Stand 2025) des Eigenkapitals der Bank abgesichert.

Öffentliche Banken

Mitglieder des Verbands Öffentlicher Banken (VÖB) vertrauen in der Regel auf einen eigenen freiwilligen Einlagenschutz. Sie sind meist Mitglied eines Dachverbands, der ihre Interessen in Fragen der Einlagensicherung und anderen Belangen vertritt. Der VÖB ist der Dachverband der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland, zu denen Sparkassen, Landesbanken und Förderbanken zählen.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken) sind zwei unterschiedliche Arten von Finanzinstituten in Deutschland. Jede von ihnen verfolgt eigene Ansätze zum Einlagenschutz und zur institutsbezogenen Absicherung.

Sparkassen

  • Freiwillige Einlagensicherung: Sparkassen sind Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV betreibt ein freiwilliges Einlagensicherungssystem für seine Mitglieder.
  • Institutsabsicherung: Einzelne Sparkassen haben interne Maßnahmen zur Institutsabsicherung eingeführt, um ihre finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem Risikomanagement und Liquiditätsmanagement, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

Genossenschaftsbanken

  • Freiwillige Einlagensicherung: Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR betreibt einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.
  • Institutsabsicherung: Ähnlich wie bei den Sparkassen haben Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutsabsicherung eingeführt, um ihre Stabilität und Krisenfestigkeit sicherzustellen.

Einlagenschutz in Europa

Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung in EU-Ländern erheblich vereinfacht. Im Falle einer Bankeninsolvenz müssen Anleger nicht mehr die örtliche Entschädigungsstelle kontaktieren. Die Entschädigung wird automatisch von den Einlagensicherungssystemen abgewickelt. Im internationalen Vergleich gilt der Einlagenschutz in Deutschland und der EU als risikoarm.

Einlagenschutz in Nicht-EU-Ländern

Banken in Nicht-EU-Ländern können unterschiedliche Einlagenschutzstrukturen haben. Anleger sollten prüfen, ob eine Bank unter europäische Regelungen fällt. Zum Beispiel sind Zweigstellen deutscher oder EU-Banken in Nicht-EU-Ländern weiterhin durch die EU-Einlagensicherungsgesetze geschützt, Tochtergesellschaften jedoch nicht. Neben rechtlichen Regelungen sollte auch die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Länder berücksichtigt werden.

Investieren nach Länderratings

Abwicklung und Auszahlungen durch das Einlagensicherungssystem

Im Schadensfall ist das jeweilige nationale Einlagensicherungssystem verpflichtet, die Auszahlung innerhalb maximal zehn Tagen abzuschließen – diese Frist wurde bis 2024 schrittweise auf sieben Tage verkürzt. Dennoch kann der gesamte Prozess mehrere Wochen dauern, da zunächst geprüft werden muss, ob es sich tatsächlich um einen Einlagensicherungsfall handelt. Im Entschädigungsfall unterstützt Allianz seine Anleger im rechtlich und praktisch möglichen Rahmen.

Wie funktioniert Allianz?

Allianz bietet Zugang zu attraktiven Spar- und Festgeldprodukten aus Deutschland und Europa sowie globalen ETF-Portfolios und Altersvorsorgeoptionen. Die Eröffnung eines Allianz-Kontos dauert nur wenige Minuten. Das benutzerfreundliche Online-Banking ermöglicht eine einfache und transparente Kontoführung.

Mit einem Spar- oder Festgeldkonto profitieren Sie von wettbewerbsfähigen Zinssätzen, die in anderen EU-Ländern oft höher sind als in Deutschland. Alle über Allianz angebotenen Spar- und Festgeldkonten sind durch EU-weite Einlagensicherungssysteme geschützt.

Allianz Vorteile im Überblick
  • Attraktive Zinsen auf Spar- und Festgeldkonten mit verschiedenen Laufzeiten
  • Alle Angebote sind mindestens durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt
  • Kostenlose Kontoeröffnung und Kontoführung
  • Intuitive Online-Banking-Plattform
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Weitere Fragen zur Einlagensicherung

Der gesetzliche Einlagenschutz gilt nur für Einlagen in Euro oder einer anderen Währung eines EU-Mitgliedstaates. Die Schutzgrenze liegt bei 100.000 € pro Kunde und Bank. Wird zum Beispiel eine Einlage in US-Dollar (USD) getätigt, besteht kein gesetzlicher Einlagenschutz. In solchen Fällen sollten Anleger prüfen, ob eine freiwillige Einlagensicherung besteht.

Der gesetzliche Einlagenschutz gilt einheitlich in allen EU-Ländern. Das bedeutet, dass Ihre Einlagen in jedem EU-Land bis zu 100.000 € pro Anleger und Bank geschützt sind. Darüber hinaus nehmen auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – wie Island, Liechtenstein und Norwegen – sowie Monaco, San Marino und die Schweiz teil. Im Vereinigten Königreich gilt eine nationale Einlagensicherung, die bis zu £85.000 pro Kunde und Bank absichert.

Wertpapiergeschäfte wie Aktienkäufe, Fonds oder ETFs sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Das in Fonds und ETFs investierte Kapital gilt jedoch als Sondervermögen. Im Insolvenzfall des Fondsanbieters oder der Depotbank können diese Wertpapiere in der Regel zurückgefordert oder auf ein anderes Depot übertragen werden.

Die Einlagensicherung gilt pro Anleger. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber einen eigenen Entschädigungsanspruch hat. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich die Schutzgrenze auf 200.000 €. Es macht daher keinen Unterschied, ob ein Paar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten führt.

Wenn Ihre Spareinlagen die Einlagensicherungsgrenze von 100.000 € überschreiten, kann es ratsam sein, die Gelder auf mehrere Banken zu verteilen. Da der gesetzliche Einlagenschutz pro Anleger und Bank gilt, haben Sie bei jeder weiteren Bank Anspruch auf Schutz bis zu 100.000 €.

  • Bank-Website prüfen: Besuchen Sie die offizielle Website Ihrer Bank. Die meisten Banken sind verpflichtet, Informationen zum Einlagenschutz auf ihren Websites anzugeben. Bei Allianz finden Sie diese Angaben im Produkthinweis der Bank.
  • Finanzaufsichtsbehörde konsultieren: Jedes Land hat eine Finanzaufsicht, die Banken überwacht. In Deutschland ist dies die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Besuchen Sie die Website der Aufsicht, um Informationen zum Einlagenschutz zu finden.
  • Bank oder Anbieter direkt kontaktieren: Kunden können ihre Bank oder ihren Finanzanbieter auch telefonisch oder per E-Mail fragen, ob sie an einem Einlagensicherungsfonds teilnehmen. Dies gilt für alle Partnerbanken von Allianz.